Leserbrief
Die Bedeutung der Sozialbehörde
Fast alle Gemeinden im Kanton Zürich haben die Durchführung der Sozialhilfe an einen professionellen Dienst abgetreten. Die gesetzlichen Grundlagen sind komplex, die Prüfung der Subsidiarität fehleranfällig und kostenintensiv, die Beratung der Betroffenen intensiv bis herausfordernd. Im Kantonsrat wollten wir die Professionalisierung vorschreiben; im Interesse der Klientel, aber auch für die (ökonomischen) Interessen der Gemeinden. Die bürgerliche Mehrheit des Rates lehnte dies ab. Stimmen von links bis rechts fragen sich immer öfter: Braucht es überhaupt noch eine politisch zusammengesetzte Sozialbehörde? Wofür noch, wenn sie kaum mehr operative Aufgaben hat?
Wir Grünen in Horgen sind der Meinung, die Sozialbehörde erfüllt eine wichtige Rolle. Darum stellen wir erstmals mit Florian Heiligensetzer einen Kandidaten für dieses Amt.
Gesetze sind Ausdruck eines Zeitgeistes. Sie bilden den politischen Mehrheitswillen einer bestimmten Epoche ab und verändern sich laufend. Sie verändern sich aber nicht, weil Jurist_innen oder Verwaltungsmitarbeitende diese nach ihrem Gusto anpassen. Ihre Aufgabe ist es, die vorhandenen Vorgaben korrekt umsetzen. Für Veränderungen braucht es Menschen, die Interesse für den Bereich haben, die verstehen wollen, was, warum, wie getan wird. Es braucht Menschen, die sich fragen, ob dieses Vorgehen ihrer Haltung entspricht, ob es allenfalls andere, bessere Lösungen gibt. Es braucht Menschen, die ihre Erfahrungen aus der Behördentätigkeit in ihre Partei tragen. Von dort aus wiederum können politische Prozesse angestossen werden, die, falls mehrheitsfähig, in neue Gesetze oder Verordnungen gegossen werden. Die Sozialbehörde hat als Sprachrohr eine zentrale Aufgabe. Es macht nichts, dass es Laien sind. Gesetze in der Schweiz werden auch von Laien gemacht. Wir Grünen stehen hinter der Behördentätigkeit. Wir Grünen wollen mitmachen. Wir sind parat.
Jeannette Büsser
Grüne Kantonsrätin, Co-Präsidentin Horgen und Ex-Sozialbehördemitglied Stadt Zürich